Zusatzblätter
Seit 2008 wurde die rechtliche Grundlage der Integrationskurse verändert. Die Anwesenheitspflicht und die (erfolgreiche) Teilnahme an Prüfungen hat mehr Bedeutung erhalten. Wer nicht regelmäßig am Kurs teilnimmt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen (z.B. Reduktion der Arbeitslosengeldes II). Wer den Kurs erfolgreich mit einer Prüfung abschließt, kann unter Umständen die Hälfte des eigenen Kostenbeitrages rückerstattet bekommen. Außerdem wurde für bestimmte Zielgruppen die Stundenzahl auf bis zu 945 Stunden erhöht. Alle Änderungen im Detail finden in den unten aufgelisteten Zusatzblättern zum Herunterladen.