Integrationskurse
"Sprache ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration."
Mit Inkrafttreten des deutschen Zuwanderungsgesetzes 2005 haben dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer das Recht und die Verpflichtung auf einen umfassenden Sprach- und Orientierungskurs. Iberika ist zugelassener Kursträger und führt regelmäßig Integrationskurse in Berlin im Auftrag des Bundesamtes für Migration (BaMF) durch. Ziel des Integrationskurses ist die verbesserte Verständigung und Teilhabe von Migranten in der deutschen Gesellschaft. Die Kosten für die Teilnahme am Integrationskurs in Berlin werden größtenteils vom BaMF getragen. Mehr Information finden Sie im Integrationsportal des BaMF.
Der Integrationskurs umfasst insgesamt 645 Unterrichtsstunden und dauert ohne Unterbrechung etwa sieben Monate. Die Schüler lernen bei uns täglich vier Unterrichtsstunden à 45 Minuten lang - in der Regel von 10.00 Uhr bis 13.15 Uhr. Auch Langzeitkurse am Nachmittag mit einer Dauer von 18 bis 26 Monaten sind möglich. Die die regelmäßige Anwesenheit im Kurs ist verpflichtend und die Voraussetzung für einen nachhaltigen Lernerfolg.
Die ersten 600 Unterrichtsstunden bilden den Sprachkurs. In sechs Modulen à 100 Stunden werden die Deutschkenntnisse der Teilnehmer bis auf das Sprachniveau B 1 erweitert. Teilnehmer mit Vorkenntnissen der deutschen Sprache können nach einem Einstufungstest und einer persönlichen Beratung in höhere Module einsteigen. In den letzten 45 Stunden, dem sogenannten Orientierungskurs, werden den Teilnehmern Kenntnisse über deutsche Geschichte, Politik sowie das Rechtssystem vermittelt. Der Orientierungskurs ist fester Bestandteil des Integrationskurses. Am Ende des Integrationskurses werden offizielle Sprachprüfungen abgelegt. Bei erfolgreichem Besuch des gesamten Kurses erhält der Teilnehmer das "Zertifikat Integrationskurs".
Jeder Ausländer, der dauerhaft in Deutschland lebt, kann einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Wird die Teilnahme genehmigt, muss der Antragsteller einen Kostenbeitrag von einem Euro pro Unterrichtsstunde zahlen, den Rest übernimmt das Bundesamt für Migrantion und Flüchtlinge (BaMF). Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe entfällt der Kostenbeitrag.
Einen Antrag für die Zulassung zum Integrationskurs können Sie bei unserem Büroservice stellen. Wir benötigen hierfür das ausgefüllte Formular Antrag zur Zulassung, zwei Kopien Ihres Passes mit Aufenthaltstitel (bzw. bei EU-Bürgern der Freizügigkeitsbescheinigung), sowie gegebenenfalls zwei Kopien Ihres aktuellen Bescheides über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Den Antrag auf Zulassung sowie weitere Informationen in achtzehn verschiedenen Sprachen finden Sie hier. Ihre speziellen Fragen zum Integrationskurs beantworten wir gerne in unserer wöchentlichen Sprechstunde, immer dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr im Büro von iberika Charlottenburg.